Sendepause

Was ist geschehen? Ich habe in den vergangenen Monaten kaum die Muße gehabt, im Blog etwas Neues zu schreiben. Eine Schreibblockade wäre die falsche Formulierung. Eher lag es daran, dass einfach zu viel geschehen war, im Lande Dänemark. Anfang Oktober 2014 erkrankte meine Frau psychisch. Der auf ihr lastende Druck wurde immer größer, die Unsicherheit, wie die Ausbildung fortgeführt werden konnte, dann die vollkommen ungeklärte Wohnungssituation und letztlich der wirtschaftliche Druck forderten ihren Tribut.

Der Arbeitgeber zahlte noch bis Ende des Monats das Gehalt, dann lief der Ausbildungsvertrag ohne Worte und ohne Zukunft aus. Meine Frau fiel in ein immens tiefes Loch. Sie suchte Hilfe bei ihrer Hausärztin und wurde trotz der massiven psychischen Probleme nicht behandelt. Lediglich ein Tennisarm wurde diagnostiziert. Das war es. Psychologische Hilfe gab es nicht. Die Ärztin empfahl ihr eine Selbsthilfegruppe in Aabenraa oder eine telefonische Krisenberatung und wünschte viel Glück.

Das Glück brauchte meine Frau in den nächsten Monaten fast stündlich im Umgang mit dem dänischen Staat. Da sie zu wenig verdiente, konnte sie nicht in die dänische Arbeitslosenversicherung einzahlen und wurde mit dem Ende ihres ersten praktischen Lehrjahres zur Kontanthjælpempfängerin. Zumindest dem Gesetz und auf dem Papier nach.

Denn die Kommune Sonderborg forderte als erstes den Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in Dänemark von meiner Frau. Sie hatte zwar gut 37 Prozent Steuern in Dänemark bezahlt, aber wenn der Däne zahlen soll, öffnet er die Trickkiste um sich vor der Zahlung zu drücken. Nun ist es aber per Gesetz so, dass jeder EU Bürger der in Dänemark arbeitet und dort auch Steuern zahlt seinen Status als Arbeitnehmer, der den Aufenthalt begründet, für einen bestimmten Zeitraum nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses behält. Dies war im Falle meiner Frau auch so, nur die Kommune versteckte sich hinter ihrer Zahlungspflicht und ließ den Status prüfen. Man hatte wohl im Hinterkopf, dass der der EU Bürger das Land eben verlassen muss, wenn er kein Geld für seine Lebensmittel oder seine Unterkunft hat. Und da lediglich ein Vermögen von 10.000 Kronen zulässig ist, kommt man schneller in die Situation einer kalten Abschiebung als einem lieb ist.

Warum die Verwaltung meine Frau nicht im Rahmen des im Gesetz so gut formulierten vejlednings, so in etwa der deutschen Sachbearbeitung gleichzusetzen, darauf hinwies, dass bei Krankheit sygedagepenge beantragt werden muss, ist mir schleierhaft. Außer man betrachtet die Laufzeiten der beiden Sozialleistungen. Bei kontanthjælp hätte der dänische Staat nur bis zum Ende des Status als Arbeitnehmer, in ihrem Fall sechs Monate, zahlen müssen. Bei sygedagepenge bis zu einem Jahr oder länger.

Aber nicht nur hier verlief die Sachbearbeitung dänischer Kommunen in einem vollkommenen Desaster. Im dänischen Sozialgesetz gibt es einen Paragraphen 34, særlig støtte und enkelt ydelse. Bei der Antragstellung hat der Sachbearbeiter den Leistungsempfänger im Rahmen des vejlednings auf alle ihm zustehenden Leistungen und Maßnahmen hinzuweisen. Weder die Kommune Sonderborg noch später Aabenraa haben dies auch nur im Ansatz getan. Hätten wir nicht das Gesetz und die Verordnungen hoch und runter gelesen, hätten die Dänen fast alle Leistungen außerhalb des kontanthjælp einfach unter den Tisch gekehrt. Dabei ist ein Verstoß gegen die vejlednings Pflicht ein Dienstpflichtvergehen.

Meine Frau musste jede einzelne ihrer zustehenden Leistung mit dem Hinweis auf das Gesetz beantragen. Im Ergebnis hat die Sachbearbeitung die Höhe der Leistung noch falsch berechnet.

In diesem Zusammenhang kann ich jedem nur das Kontanthjælpshåndbogen 2014 von Erik Jappe aus dem Bogforlaget Frydenlund dringend zur Lektüre empfehlen. Dieses Buch gibt es in vielen dänischen Büchereien zum Ausleihen. Von der Kommune ist keine Hilfe zu erwarten. Hier leben Kommunen den Geiz ist Geil auf Kosten der Leistungsempfänger vollkommen rücksichtslos aus.

Rechnen ist nicht des Dänen Sache

Ich habe mir die Berechnung der særlig støtte im Fall meiner Frau genauer angesehen. Es ist schon erstaunlich, dass es nicht einmal einen Bescheid über die Höhe und Zusammensetzung der Leistung gibt. Lediglich die Zahlung eines Betrages taucht auf dem Konto auf. Nichts schriftlich verwertbares, auch nicht auf Nachfrage.

Aber zum Glück gibt es Tabellenkalkulationsprogramme. Ich habe auf den Tag genau die Forderung nach dem Paragraphen 34 ausgerechnet. In der Summe führte die Tabelle zu einer ordentlichen Nachzahlung. Aber halt, so einfach geht das bei Dänen nicht. Erst reagiert er gar nicht, geht sozusagen in Deckung. Dann ignoriert er alles und erst wenn der Druck hoch genug wird, beginnt er sehr langsam sich zu bewegen. Die Bewegung kam in Form einer Beschwerde an die Vertretung der EU in Dänemark, an die wir uns gewandt hatten.

Plötzlich konnten die Dänen wieselflink arbeiten. Es gab einen Gesprächstermin, in dem die Sachbearbeiterin gleich zu Beginn meiner Frau sagte, sie habe mit der Berechnung vollkommen recht gehabt. Und jetzt wird es wirklich interessant:“ Unsere Kunden sind nicht in der Lage das auszurechnen. Und ich könnte das auch nicht“, gestand die Sachbearbeiterin, sichtlich froh, dass meine Frau in eine andere Kommune ziehen wollte. Die Tabelle haben die Dänen bei der Gelegenheit gleich „einkassiert“.

Menschen sind bekanntlich offen für Hoffnungen. Aber wie heißt es im Volksmund so schön: Die Hoffnung stirbt zu Letzt.

Das Aabenraa Desaster

Der Umzug meiner Frau in die Kommune Aabenraa verlief anfangs recht unspektakulär. Sonderborg Kommune zahlte freiwillig und ohne Anträge die erste Hausmiete nebst der Mietsicherheit, die dänische Vermieter so gerne unterschlagen. Meine Frau stellte in Aabenraa, nach einem nicht erfolgtem vejledning, einen neuen Antrag auf kontanthjælp, in der Hoffnung dass die neue Kommune ihre Akte bei der Alten anfordert und endlich Ruhe in die Sache einkehren könne, damit sie sich voll und ganz auf die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz begeben könne. Wieder kein Hinweis auf sygedagepenge, obwohl sie die Sachbearbeiter in Aabenraa auf ihre Burnouts und psychischen Probleme hinwies. O-Ton einer Sachbearbeiterin:“ Du siehst nicht krank aus, damit bist Du gesund“! Die Sachbearbeiterin wollte keine Stellung nehmen, ob sie eine fundierte medizinische und psychologische Ausbildung absolviert hatte, die sie zu solch einer Aussage qualifizierte.

Wieder keine Hinweise auf spezielle Leistungen wie der Paragraph 34 und die enkelt ydelser. So stellte sie selbst einen Antrag auf die Leistungen, da sie von ihrem kontanthjælp nicht in der Lage war, die erhöhten Mietausgaben und Nebenkosten zu tragen.

In der Zwischenzeit verlangte die Kommune wieder einmal den Nachweis des legalen Aufenthalts. Als der vorlag, versuchte man mit dem Hinweis auf meine unterhaltsmäßige Fürsorgeverpflichtung den Antrag abzuweisen. Da ich nicht in Dänemark lebe und das auch niemals vorhabe, teilten wir dies den Dänen per Mail mit. Dazu noch einen Steuerbescheid aus dem letzten Jahr.

Normalerweise sollte man denken, Sachbearbeiter in einer Kommune müssen wenigstens über ein geringes Maß an geistigem Potential verfügen. Meine Frau schien an eines der Exemplare geraten zu sein, bei dem dieses Maß vollständig fehlte. Oder war es der in Dänemark grassierende Rassismus und die ausufernde Ausländerfeindlichkeit, die die gute Dame dazu bewog den Antrag abzuweisen, weil im Rahmen der wenigstens durchgeführten Anhörung des Antragstellers, dieser nichts vorgetragen hatte. Meine Frau konnte den Mailverkehr nachweisen und es stellte sich heraus, dass die dänische Sachbearbeiterin die Mail-Anlagen nicht einmal bemerkt hatte. So einfach machen sich das Dänen. Das meine Frau Anfang des Jahres nur einen Teil der Miete zahlen konnte, weil der Antrag auf Paragraph 34 abgewiesen wurde, weil der Däne zu dumm oder zu faul oder zu ausländerfeindlich war und sich an der Diskriminierung ergötze, war der Verwaltung vollkommen egal. Und damit sind wir wieder bei der kalten Abschiebung. Kein Geld, keine Wohnung, kein Aufenthalt gleich wir Dänen sparen unsere Samfund-Kronen.

Meine Frau schrieb wieder einen Widerspruch. Der unbeantwortet blieb. Sie versuchte in der Verwaltung selbst den zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen. Die Auskunft der Verwaltung:“ Es sei in der Kommune Aabenraa unmöglich den Sachbearbeiter persönlich zu sprechen“. Im Gesetz steht jedoch was ganz anderes.

Gegen Ende Januar zahlte die Kommune wieder nur die Leistungen für Kontanthjælp. Die Leistungen für die erhöhten Mietausgaben nach Paragraph 34 fehlten abermals gänzlich. Wieder schrieb sie einen Widerspruch. Bis heute hat sie auf ihre Widersprüche keine Antwort erhalten. Obwohl per Gesetz geregelt ist, dass innerhalb von vier Wochen die Sache bearbeitet werden muss.

In der Zwischenzeit versuchte man ein anderes, neues Spiel um die ausländische Querulation zu entsorgen. Die Kommune behauptete sie habe meiner Frau eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu einem nyttteindsats digital übermittelt. Dazu muss man wissen, dass in Dänemark der Staat ausschließlich digital mit seinen Bürgern kommuniziert. Gibt es Post in der EBoks erhält man eine Mail, loggt sich ein und lädt das Dokument herunter. Das Kommunale System vermerkt dann das Schreiben als zugestellt.

Nur waren diese Mail und das dazu gehörende Schreiben nie angekommen. Natürlich stellte man sofort wegen einer erheblichen Pflichtverletzung die Leistungen ein.

Genau hier haperte es. Meine Frau ging zum Jobcenter und stellte die Dänen zur Rede. Die unfreundliche Mitarbeiterin druckte unwillig einen Screenshot aus. Wir haben im Internet die Bedienungsanleitung zur kommunalen Software gefunden. Und siehe da: die Zeilen über die erfolgreiche Zustellung waren ausgeblendet. Zudem war laut dem Ausdruck nur ein leeres Blatt ausgedruckt worden. Ich zweifle stark daran, dass ein so wichtiges Dokument als leeres Blatt in die digitale Akte des Kunden wandert.

Meine Frau schrieb also den Widerspruch Nummer drei. Ebenfalls unbeantwortet. Während des Gesprächs legte die Sachbearbeiterin ihr ein Schreiben vor, dass sie zu unterzeichnen hätte, sonst drohten weitere Sanktionen. Meine Frau bat darum, ihr das Schreiben auf Deutsch zu erklären. Denn ein Dänischkurs war ihr in den Jahren von allen Kommunen verweigert worden. Der aufmerksame Leser ahnt schon die nächsten Zeilen: Obwohl das dänische Einwanderungsgesetz etwas anderes sagt. Wir wissen ja, der Däne spart gerne wo er kann, so lange es ihn nicht selbst trifft.

Die Sachbearbeiterin schrie meine Frau grob auf Dänisch an und erhöhte den Druck. Gut, dass sie nicht alles verstand. Schließlich zwang sie meine Frau zu unterschreiben was sie nicht verstand, sonst würden ihr die Leistungen grundsätzlich aberkannt.

Der Inhalt des Schreibens rechtfertigte kaum die Reaktion der Sachbearbeiterin. Meine Frau sollte sich an einem bestimmten Termin zu einen Gespräch bei einer kommunalen Stelle einfinden, die den nytteindsats der Leistungsempfänger koordiniert.

Zwangsarbeit für den Samfund

Der nytteindsats ist im Grunde nichts anderes als Zwangsarbeit ohne Entlohnung für einen Zeitraum von sechs Wochen. Hat man Fahrtkosten, so die Kommune, werden sie nicht erstattet. Die Arbeiten die man ausführen muss sind in der Regel einfachst, wie zum Beispiel die Rinnsteine oder den Strand reinigen. Die Kommunen sparen sich die Kosten der eigenen Mitarbeiter oder der Fremdfirmen und nehmen Kontanthjælpempfänger. Ein wenig wie in Deutschland die 1 Euro Jobs, nur eben dass man nichts verdient und auf den Kosten auch noch sitzen bleibt. Dafür bekommt man dann eine Warnweste mit der Aufschrift nytteindsats, damit jeder Däne auch weiß, dass er einen Kontanhjælpempfänger vor sich hat, den Dänen gerne als Sozialschmarotzer diskriminieren. So gesehen in Sonderborg.

Wir haben im Januar sehr oft miteinander gesprochen. Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt wurde immer schlechter. Ausbildungsplätze als Gemüsegärtner wurden fast in Edelmetall aufgewogen. Dann die Frage der Entlohnung. Mit einem normalen Auszubildendengehalt kann man in Dänemark nicht einmal überleben. Voksenenløn auf Basis eines Unfachgelernten zahlt kaum ein Ausbildungsbetrieb. Dann noch die fehlende psychische Behandlung. Und wo sollte sie wohnen?

Verzichten wir auf Details. Anfang Februar wäre sie obdachlos geworden. Die anfangs freundliche Vermieterin zeigte ihr wahres dänisches Gesicht und forderte entweder die Miete oder die Räumung. Rechtlich zwar in Ordnung, weil bei geschuldeter Miete nach zwei Wochen der Vermieter fristlos kündigen kann. Doch wenn die Kommune weiterhin ihre Blockadehaltung aufrecht halten würde, wäre keine tragbare Lösung in Sicht. Selbstredend erhielt sie natürlich keine Hilfe von der Kommune, die per Gesetz verpflichtet ist, alles zu unternehmen damit ein Bürger nicht obdachlos wird.

Bis heute sind drei ordentlich gestellte Widersprüche unbeantwortet geblieben. Von der Erstattung der Kosten ganz zu schweigen. Die Vermieterin hat die Mietsicherheit einkassiert und vermietet die Wohnung nun als Ferienwohnung, weil sie, wie in einer Mail geschrieben, so noch viel mehr Geld machen kann. Geld das Dänen auf Grund ihrer enormen Schulden wohl dringend brauchen. Egal ob legal oder illegal.

In diesem Zusammenhang lernten wir eine uns schon bekannte, andere juristische Eigenschaft kennen, die uns aus einem anderen Zusammenhang gut in Erinnerung war. In solch einer Konstellation sucht man natürlich Rat und Hilfe bei Profis. Sicherlich kann man Gesetze und Verordnungen lesen, doch kommt irgendwann der Zeitpunkt zu dem eine Sache sich festfährt und man juristische Wege einschlagen muss um sie wieder fort zu bewegen.

Im Internet findet man bei der dänischen Anwaltskammer eine Liste mit auf Sozialrecht spezialisierten Advokaten. Die Liste ist recht kurz. Ein Jurist klärte uns auf, warum sich kaum ein Rechtsanwalt mit der sozialrechtlichen Problematik beschäftigt. In Dänemark sieht die juristische Ausbildung Vorlesungen in Sozialrecht nicht vor. Wer sich darauf spezialisiert macht das quasi learning by doing. Und nun kommt eine spannende Sichtweise, ganz dänisch. Die Prozesskostenhilfe (fri prozess) greift nur bei Gerichtsprozessen. Benötigt man vorher juristischen Beistand, zum Beispiel in verwaltungsrechtlichen Verfahren oder gegenüber dem Jobcenter, muss man die Kosten selbst tragen. Da kommen schnell einmal 7000 Kronen als Kostenvorschuss zusammen. Ein anwaltlicher Beistand kann auch durchaus 20.000 Kronen kosten. Die Sozialleistungen zahlende Kommune argumentiert dann gerne, eine Hilfebedürftigkeit liege nicht vor, da man ja den Advokaten bezahlen konnte und streicht erst einmal das kontanthjælp. Paradox, aber das weiß die Kommune und springt entsprechend mit ihrem Gegenüber um, das sich vermeintlich nicht wehren kann.

Die landesweit angebotene gratis retshjælp ist meistens nicht genug spezialisiert und rät oft man möge das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen. Doch wenn dieser nicht gesprächsbereit ist?

Wir haben in Dänemark die Erfahrung gemacht, dass man sich nur im Kreis dreht und in der Sache nicht weiter kommt. Das geht Dänen ebenso und viele Dänen benützen dieses Wissen, um sich Vorteile zu verschaffen.

This is the end

Vor fast einem Jahr genau, stand die Zukunft in Dänemark schon einmal auf dem Prüfstand. Doch da hatte meine Frau noch ihr erstes praktisches Ausbildungsjahr und ein Ziel vor Augen. Jetzt ist sie krank, finanzielle Reserven erschöpft und auch das Ziel hat sich Dank der Dänen in Luft aufgelöst. Mir fällt bei der ganzen Geschichte nur ein Wort ein: düpiert!

Mittlerweile wurde meine Frau amtlich abgemeldet. In digitalen Dokumenten taucht der Hinweis auf, sie habe das Land verlassen. Ein interessanter Hinweis, denn damit verliert meine Frau ihren Status als Arbeitnehmerin und die daraus resultierenden Ansprüche. Danke Dänemark!

Aber ganz so einfach entlasse ich die Dänen nicht aus ihrer Verantwortung. Im Anschluss an diese Zeilen, widme ich mich einem neuen Thema. Nach einer Beschwerde beim dänischen ankestyrelsen werden wir eine Beschwerde gegen Dänemark vor der Europäischen Kommission wegen schwerer Diskriminierung eines EU Bürgers einbringen. Und wenn es sein muss, landet die Sache vor dem europäischen Gerichtshof.

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